Warum ein Gutachter nach dem Unfall wichtig ist:
Der Unfallgutachter ist dafür zuständig, Dir bei der Beweissicherung zu helfen. Der Unfallhergang, die Schadenshöhe und Ähnliches können bei späterer Beanstandung durch das Gutachten bewiesen werden.
Das Schadensgutachten beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenshergang, zum Reparaturweg und zu allen schadensrelevanten Werten. Bei fiktiver Abrechnung beträgt die Erstattung alle erforderlichen Kosten, diese sind in dem Gutachten hinterlegt.
Nur das unabhängige Schadensgutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wertverbesserung, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Die angefallene Wertminderung muss von der gegnerischen Versicherung an den Fahrzeugbesitzer ausgezahlt werden.
Zudem fällt für den Zeitraum der Instandsetzung des Fahrzeugs ein Nutzungsausfall an. Dieser ist fahrzeugabhängig und wird nur dann ausgezahlt, wenn kein Mietwagen bei der Instandsetzung in Anspruch genommen wurde.
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen. Der Geschädigte darf gegenüber dem Versicherer keine Nachteile erleiden.
Das Recht auf Hinzuziehung des Gutachters gilt auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verzichtet, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Es ist nicht das Recht des Schädigers, sondern das Recht des Geschädigten, einen unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.